Der Begriff des Makelns oder auch Vermittelns reicht viele Jahrhunderte zurück.
Zum ersten Mal wurde in Hamburg in den Jahren 1288 und 1300 von Maklern gesprochen. Bereits um 1350 beschäftigte sich der Gesetzgeber mit dem Maklerwesen, in 1388 entstanden die ersten Vorschriften.
Als Hamburg sich zu entwickeln begann und im Jahr 1558 die erste Börse Deutschlands eröffnete, wuchs auch die Bedeutung der Makler. Wer in Hamburg ohne Beeidigung Vermittlergeschäfte betrieb,
galt als so genannter „Freier“ und „Pfuschmakler“. Vor dem Gesetz gab es in dieser Zeit weder Versicherungs- oder Hausmakler noch einen Vermittler für bestimmte Warengattungen.
Die sich immer stärker durchsetzende Spezialisierung kam aber nach und nach auch in den Berufsbezeichnungen zum Ausdruck, so dass sich der Begriff "Hausmakler" einbürgerte.
Im Jahre 1679 wurde durch eine ausführliche Maklerordnung und die Errichtung der Makler-Deputation die Aufsicht über diesen Berufsstand neu festgelegt.
Ab 1778 mussten Makler einen vorgedruckten Schlussschein ausfertigen und diesen an die Parteien aushändigen. Die Zahl der beeidigten Makler war begrenzt. Im Jahre 1776 betrug sie beispielsweise 300.
Etwa ab 1824 schritt die Professionalisierung weiter voran, mit einer Maklerordnung, einer Courtagentaxe und einer Eidesformel, durch die sich der Makler zur Befolgung der Ordnungsvorschriften verpflichtete.
Der Makler wurde nun von einer Deputation gewählt und erhielt als Zeichen den Maklerstab (Foto). Damit bekam er das ausschließliche Recht zum Abschließen von Versicherungen, zum Handel und zu Vertragsabschlüssen über Immobilien.
Die Zahl der beeidigten Makler stieg allmählich über 700. Darunter befanden sich etwa 100 Hausmakler, deren Firmen heute noch bestehen.
Nach langwierigen Debatten wurde 1872 die Institution der beeidigten Makler per Gesetz aufgehoben.
Lediglich für die Gutachtertätigkeit und die Abhaltung von Versteigerungen wurde sie beibehalten. Deshalb kam es am 27. Dezember 1897 schließlich zur offiziellen Gründung des Vereins Hamburger
Hausmakler (VHH).
Ziel war zunächst die Vorbereitung auf die rechtlichen Herausforderungen die das 1897 vorgelegte und im Jahr 1900 in Kraft getretene völlig neue Bürgerliche Gesetzbuch mit sich brachte.
Der Berufsverband sollte eine standesgemäße, fachlich fundierte und ehrenhafte Interessenvertretung bekommen. Bis heute sehen sich die Hamburger Hausmakler über die Rolle eines gelegentlichen Vermittlers hinaus als zuverlässige Berater und Sachverständige in allen Fragen zum Thema Wohn- und Grundeigentum.